Hinweis: Der Unterschied zwischen einem Fahrer/Reiseleiter und einem Reiseleiter:
1. Unterschiedliche berufliche Anforderungen
Ein Fahrer-Guide muss in erster Linie ein erfahrener Fahrer sein, der mit den örtlichen Straßenverhältnissen vertraut ist; die Fähigkeiten des Guides beruhen darauf, bodenständig zu sein, ohne dass eine Zertifizierung erforderlich ist, sondern ausschließlich auf seiner Vertrautheit mit der Gegend.
Reiseleiter benötigen ein Reiseleiterzertifikat, um arbeiten zu dürfen. Sie müssen eine Prüfung bestehen und über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Erklärungstechniken, Notfallmaßnahmen, Gesetze und Vorschriften usw. verfügen. Insbesondere bei der Durchführung von Touren müssen sie die Standards der Tourismusbranche einhalten.
2. Unterschiedliche Kernaufgaben
Der Kern eines Fahrer-Reiseleiters besteht aus „Fahren + Führen“. Das Fahren bildet die Grundlage und sorgt für einen reibungslosen Verkehrsfluss während der Reise; die Führungsfunktion ist eine zusätzliche Leistung, die Ihnen hauptsächlich bei der Lösung praktischer Probleme hilft, wie z. B. „Wohin soll ich gehen?“, „Wie komme ich dorthin?“, „Wo kann ich essen?“ und „Was sind die Besonderheiten der Sehenswürdigkeiten?“. Er fungiert eher wie ein „Freund“, der mit der Gegend vertraut ist und Sie herumführt.
Die Kernaufgabe eines Reiseleiters besteht in der „Erklärung und Kontrolle der Situation“. Ob Gruppenreise oder individuelle Tour, der Fokus eines Reiseleiters liegt darauf, professionelle Erklärungen zu Sehenswürdigkeiten, Kultur und Geschichte zu geben und gleichzeitig für die Koordination des Reiseablaufs und die Organisation der Gruppenangelegenheiten (wie z. B. Ticket- und Unterkunftsbuchung) verantwortlich zu sein, wodurch er eher zu einem „Reiseleiter“ wird.
Fahrzeuge mit 3,5 bis 7 Sitzen können sowohl als Fahrer- als auch als Beifahrerfahrzeug fungieren. Aufgrund der größeren Fahrzeuggröße, der höheren Verantwortung für die Verkehrssicherheit und der Schwierigkeiten beim Parken wird die Fahrer-Beifahrer-Funktion jedoch eingeschränkt. Insbesondere Fahrzeuge mit 10 oder mehr Sitzen sind ausschließlich auf die Fahrerfunktion beschränkt.
































